1. Es gelten die folgenden Jahresbeiträge:
a. Erwachsene € 220,00
b. Kinder € 110,00
c. Geschwisterkinder € 70,00
d. Elternhockeyspieler € 90,00
2. Familien, bei denen mindestens ein Erwachsener und zwei Kinder Mitglied sind, erhalten einen Nachlaß von 20%.
3. Für die Zahlung der Beiträge ist dem Verein durch das jeweilige Mitglied eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wird diese nicht erteilt, erhöht sich der Jahresbeitrag um € 10,00 pro Mitglied.
4. Die Jahresbeiträge werden in zwei Raten jeweils zum 1.April und 1.Oktober eines Jahres eingezogen bzw. sind zu diesen Terminen zu überweisen.
5. Bei einem Vereinseintritt in der ersten Jahreshälfte, wird erstmals für die zweite Jahreshälfte ein Beitrag erhoben, bei einem Eintritt in der zweiten Jahreshälfte, wird erstmals im Folgejahr ein Beitritt erhoben.
6. Ist ein Mitglied aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, den Jahresbeitrag zu zahlen, so kann der Vorstand auf Antrag dieses Mitgliedes bis auf weiteres von der Erhebung des Beitrages absehen bzw. den Beitrag reduzieren. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Er ist für jedes Kalenderjahr neu zu stellen.
7. Diese Beitragsordnung gilt erstmals für das Kalenderjahr 2014.
(Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des HC Schwarz-Weiß Bremen am 27. März 2014)